AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schläfer & Müller reflact naturimpuls
I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchung von Veranstaltungen sowie aller weiteren Leistungen und Lieferungen von reflAct Naturimpuls sowie alle wechselseitigen Ansprüche zwischen Ihnen und reflAct Naturimpuls. Die Leistungen von reflAct Naturimpuls werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen erbracht.
2. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen Ihrerseits finden nur Anwendung, soweit sich reflAct Naturimpuls damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt.
3. Weitere Vereinbarungen, Änderungen oder Nebenabreden sind nur gültig, soweit sich reflAct Naturimpuls damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt.
4. Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag resultierenden Pflichten ist der Sitz von reflAct Naturimpuls.
II. Vertragsschluss
1. Auf Anfrage übermittelt reflAct Naturimpuls Ihnen mündlich oder textförmlich Informationen zu einer oder mehreren Veranstaltungen (im Folgenden die „Veranstaltungsbeschreibung“) nebst einer von Ihnen auszufüllenden Anmeldung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Übermittlung der Anmeldung nebst Veranstaltungsbeschreibung seitens reflAct Naturimpuls stellt kein Angebot zum Vertragsabschluss durch reflAct Naturimpuls dar. Es handelt sich um eine unverbindliche Auskunft.
2. Die Abgabe des Angebots Ihrerseits zum Vertragsschluss erfolgt durch Übermittlung der ausgefüllten Anmeldung an unsere Mandantin. Es handelt sich Ihrerseits um ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Nach Abgabe des Angebots wird die Verfügbarkeit eines Teilnahmeplatzes geprüft. Der Versand einer Zugangsbestätigung der Anmeldung stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes dar. Ein Anspruch auf die Teilnahme besteht nicht.
3. Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahmeerklärung durch reflAct Naturimpuls zustande. Sie stimmen zu, dass Sie Rechnungen elektronisch erhalten.
4. Melden Sie eine andere Person an, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass Sie diese anderen Personen vertreten und mit jeder anderen Person ein gesonderter Vertrag mit reflAct Naturimpuls zustande kommt. Jede andere Person ist damit auch ein Kunde im Sinne des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertreter hat seine Vollmacht unverzüglich nach Aufforderung durch reflAct Naturimpuls nachzuweisen.
Vertreten Sie die anderen von Ihnen angemeldeten Personen nicht, sondern sollen die anderen Personen nicht Vertragspartner, sondern lediglich Leistungsempfänger sein, so sind nur Sie als Anmelder die Vertragspartei. Die anderen Personen werden im Folgenden als „andere Teilnehmer“ bezeichnet. Die Regelung des § 334 BGB ist nicht zugunsten der anderen Teilnehmer abbedungen.
III. Leistungen
1. Das Leistungsprogramm von reflAct Naturimpuls ergibt sich aus dem Anmeldeformular, der Veranstaltungsbeschreibung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Änderungen und Abweichungen von der vereinbarten Veranstaltung, die nach Vertragsabschluss organisatorisch notwendig werden und von reflAct Naturimpuls nicht treuwidrig herbeigeführt wurden, sind reflAct Naturimpuls gestattet soweit sie den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht berühren.
b. ReflAct Naturimpuls ist verpflichtet, Sie und die anderen Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Sie sind berechtigt das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, sofern die Änderungen bzw. Abweichungen nicht lediglich geringfügig sind.
Ihr Kündigungsrecht nach VI. bleibt unberührt.
c. Als geringfügige Änderungen bzw. Abweichung im Sinne von 2.b. gelten insbesondere die Verlegung der Veranstaltung an einen vergleichbaren Veranstaltungsort sowie Änderungen der Uhrzeit (des Beginns und Endes der Veranstaltung).
IV. Fälligkeit der Forderung von reflAct Naturimpuls
1. Sie sind verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu zahlen.
2. Das Entgelt ist 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig und zahlbar. Sollten sich der Preiserhöhungen für die gebuchte Veranstaltung nach Vertragsschluss ergeben, so wird der Betrag aus der Preiserhöhung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig.
3. Die Aufrechnung gegen Forderungen von reflAct Naturimpuls ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.
V. Vertragskündigung durch reflAct Naturimpuls
1. Wird das vereinbarte Entgelt nicht zum Fälligkeitszeitpunkt und nach Nachfristsetzung durch reflAct Naturimpuls von Ihnen entrichtet, so kann reflAct Naturimpuls das Vertragsverhältnis kündigen.
2. Aufgrund sachlich gerechtfertigte Gründen kann reflAct Naturimpuls das Vertragsverhältnis kündigen. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt vor,
a. bei höherer Gewalt oder ein anderer von reflAct Natuimpuls nicht zu vertretender Umstand erschwert die Erfüllung des Vertrages unvorhersehbar erheblich oder macht die Erfüllung unmöglich. Hierzu zählen neben Naturgewalten wie Unwetter, Stürme, Hochwasser, etc. auch Krankheit der für die Durchführung der Veranstaltung maßgeblichen Personen;
b. wenn Sie die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung erheblich stören oder wenn die Kündigung zum Schutz der anderen Teilnehmer oder von reflAct Naturimpuls bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen gerechtfertigt ist; dies gilt auch nach Beginn der Veranstaltung;
3. Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und bedarf für ihre Wirksamkeit der Textform. Sie ist Ihnen gegenüber unverzüglich nach Bekanntwerden der Gründe zu erklären.
4. Der Anspruch auf das Entgelt entfällt in dem Fall des Abs. IV. Nr. 2 lit. a. In den Fällen der Nr. 1 sowie der Nr. 2 lit b.) ist reflAct Naturimpuls berechtigt, die vereinbarte Vergütung von Ihnen zu verlangen. ReflAct Naturimpuls muss sich dasjenige Anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Von Ihnen bereits entrichtete Zahlungen werden auf den Anspruch auf Entgelt von reflAct Naturimpuls angerechnet.
5. Sie haben keinen Anspruch auf Schadensersatz aufgrund der Kündigung durch reflAct Naturimpuls.
VI. Ihr Kündigungsrecht
1. Sie können jederzeit durch Erklärung gegenüber reflAct Naturimpuls das Vertragsverhältnis kündigen. ReflAct Naturimpuls ist jedoch nach den Maßstäben nach VI Nr. 2 berechtigt, Stornierungsgebühren zu verlangen. Für den Fall, dass die Veranstaltung bereits begonnen hat, sind Sie verpflichtet, das vollständige Entgelt zu entrichten. Dies gilt nicht für den Fall, dass Ihrer Kündigung ein wichtiger Grund zugrunde lag.
2. ReflAct Naturimpuls stehen folgende Stornierungsgebühren für den Fall der freien Kündigung durch Sie zu:
a. Zugang der Kündigung bei reflAct Naturimpuls bis 120 Tage vor der vereinbarten Veranstaltung - gebührenfrei;
b. Zugang der Kündigung bei reflAct Naturimpuls bis 20 Tage vor der vereinbarten Veranstaltung - 25% des Entgeltes der Veranstaltung;
c. Zugang der Kündigung bei reflAct Naturimpuls bis 10 Tage vor der vereinbarten Veranstaltung - 50% des Entgeltes der Veranstaltung;
3. ReflAct Naturimpuls behält sich vor, im Einzelfall eine Entschädigung entsprechend der entstandenen Kosten zu berechnen. Diese Kosten wird reflAct Naturimpuls Ihnen gegenüber konkret beziffern und belegen. Dabei werden die ersparten Aufwendungen sowie etwaig durch Verwendungen der Leistung erworbene Entgelte angerechnet.
4. Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder erheblich niedriger ist, als die unter VI.2. erhobene Stornierungsgebühr.
5. Von Ihnen entrichtete Anzahlungen werden auf die Stornierungsgebühr angerechnet.
VII. Gewährleistung
Die Leistung durch reflAct Naturimpuls bedarf keiner Abnahme durch Sie. Sollten Störungen oder Mängel auftreten, wird sich reflAct Naturimpuls auf unverzügliche Rüge von Ihnen oder einem anderen Teilnehmer bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlassen Sie schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
VIII. Haftung von reflAct Naturimpuls
1. reflAct Naturimpuls haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Dies gilt ebenso für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Für Schäden aus der Verletzung von anderen Rechtsgütern als Leben, Körper und Gesundheit die reflAct Naturimpuls oder deren Erfüllungsgehilfe fahrlässig verursacht hat, haftet reflAct Naturimpuls nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. Der Ausschluss gilt ebenso nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von reflAct Naturimpuls, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
3. reflAct Naturimpuls haftet für fahrlässig verursachte sonstige Schäden im Sinne der VIII Nr. 2 begrenzt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von reflAct Naturimpuls, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche von Ihnen gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von reflAct Naturimpuls.
IX. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Teilnehmer*innen haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Kurs vollständig erbracht wurde und der/die Teilnehmende ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
Widerrufsfrist:
Die Frist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Zugang der Anmeldebestätigung).
Widerrufserklärung:
Der Widerruf ist in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) zu richten an:
Schläfer & Müller reflact naturimpuls GbR
Am Weidenbroich 1
42897 Remscheid
Deutschland
kontakt@reflact-naturimpuls.de
Muster-Widerrufsformular:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme am folgenden Kurs:
Kursbezeichnung: ___________________________________________
Kursbeginn: ________________________________________________
Name des/der Teilnehmenden: _______________________________
Anschrift: __________________________________________________
Datum: ____________________________________________________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ___________________
Folgen des Widerrufs:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden alle Zahlungen binnen 14 Tagen erstattet.
Wurde der Kurs bereits teilweise in Anspruch genommen, ist der anteilige Betrag für die bereits erbrachte Leistung zu zahlen.
X. Verjährung
Ihre Schadensersatzansprüche verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem Sie Kenntnis von dem Schaden erlangt haben, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach fünf Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von reflAct Naturimpuls, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von reflAct Naturimpuls beruhen.
XI. Ergänzende Bestimmungen
1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort ist der Sitz des von reflAct Naturimpuls.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand
Für Geschäfte mit Unternehmern im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches ist der Sitz von reflAct Naturimpuls maßgeblich als ausschließlicher Gerichtsstand. ReflAct Naturimpuls ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch in Ihrem am allgemeinen Gerichtsstand anhängig zu machen.
XII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweisen sollte.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sollen nur schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Besteller sind unwirksam.
